Wir über uns


Vollversammlung

Der Stadtjugendring ist nach dem Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG) die Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Augsburg.

Als deren "Anwalt" nimmt er Einfluss auf die öffentliche und politische Meinungsbildung:
Durch Beteiligung an der Bauleitplanung, Sitz und Stimme im Jugendhilfeausschuss des Stadtrates, Beteiligung an der Jugendhilfeplanung, politische Stellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.

Zur Erfüllung dieses Auftrags hat der Stadtjugendring einen demokratischen Aufbau und eine demokratische Struktur, seine gewählten Vertreter ein politisches Mandat für ihre Tätigkeit. Über 30 Jugendverbände entsenden zweimal im Jahr ihre Delegierte auf die Vollversammlung.

Die Vollversammlung ist das "Stadtjugendringparlament". Sie beschließt die grundlegenden Aktionen und Stellungnahmen (z.B. zur Jugendarbeitslosigkeit), die Übernahme von neuen Projekten und Trägerschaften, beschließt die Jahresrechnung und den Haushaltsentwurf und wählt alle zwei Jahre den Vorstand.

Der Vorstand ist die "Stadtjugendringregierung". Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter sowie sieben BeisitzerInnen. Einmal im Monat kommt der ganze Vorstand zusammen, berät und beschließt über die laufenden Angelegenheiten. Außerdem hat der Vorstand verschiedene Ausschüsse und Ressorts eingerichtet (z.B. zur Verbandsarbeit und zur Öffentlichkeitsarbeit), um die Vielzahl der Aufgaben besser bewältigen zu können. Der Vorsitzende ist der Vertreter des Stadtjugendrings nach innen wie nach außen, er vertritt ihn in der Öffentlichkeit, bei Rechtsgeschäften und gegenüber Politik und Verwaltung.

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