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Der Stadtjugendring ist nach dem Bayerischen Kinder-
und Jugendhilfegesetz (BayKJHG) die Interessenvertretung der Kinder
und Jugendlichen in der Stadt Augsburg.
Als deren "Anwalt" nimmt er Einfluss
auf die öffentliche und politische Meinungsbildung:
Durch Beteiligung an der Bauleitplanung, Sitz und Stimme im Jugendhilfeausschuss
des Stadtrates, Beteiligung an der Jugendhilfeplanung, politische
Stellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.
Zur Erfüllung dieses Auftrags hat der Stadtjugendring
einen demokratischen Aufbau und eine demokratische Struktur, seine
gewählten Vertreter ein politisches Mandat für ihre Tätigkeit.
Über 30 Jugendverbände entsenden zweimal im Jahr ihre Delegierte auf die Vollversammlung.
Die Vollversammlung ist das "Stadtjugendringparlament".
Sie beschließt die grundlegenden Aktionen und Stellungnahmen
(z.B. zur Jugendarbeitslosigkeit), die Übernahme von neuen
Projekten und Trägerschaften,
beschließt die Jahresrechnung und den Haushaltsentwurf und
wählt alle zwei Jahre den Vorstand.
Der Vorstand ist die "Stadtjugendringregierung".
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter
sowie sieben BeisitzerInnen. Einmal im Monat kommt der ganze Vorstand
zusammen, berät und beschließt über die laufenden
Angelegenheiten. Außerdem hat der Vorstand verschiedene Ausschüsse
und Ressorts eingerichtet (z.B. zur Verbandsarbeit und zur Öffentlichkeitsarbeit),
um die Vielzahl der Aufgaben besser bewältigen zu können.
Der Vorsitzende ist der Vertreter des Stadtjugendrings nach innen
wie nach außen, er vertritt ihn in der Öffentlichkeit,
bei Rechtsgeschäften und gegenüber Politik und Verwaltung.
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