Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung Augsburger Jugendorganisationen (§19) unterstützet und finanziert der SJR Augsburg ab sofort Projekte zur Antirassismusarbeit vom 01.01. - 15.11.2020 mit bis zu 2.000 Euro.
Bei diesen Projekten geht es um:
Zusammenhänge und Hintergründe BEGREIFEN
Andere BEWEGEN ihr Denken und Handeln zu hinterfragen
Unser Zusammenleben VERÄNDERN
Förderhöhe: bis zu 2.000 € je Projekt
Förderzeitraum: 01.01.– 15.11.2020
Hintergrund:
Oft sind es rassistische, antisemitische oder sexistische Kommentare, die bestimmte Menschen oder Gruppen als Zielscheibe haben. Das nehmt ihr zum Anlass euch in eurer Jugendgruppe mit Hate Speech in Sozialen Netzwerken auseinanderzusetzen.
Immer wieder treffen wir im Alltag auf menschenfeindliche Einstellungen und Verhaltensweisen, dieser Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit wollt ihr als Jugendorganisation etwas entgegensetzen.
Viele Menschen müssen sich gegen Vorurteile und stereotype Zuweisungen zur Wehr setzen. Woher kommt das und was können wir als Jugendgruppe dagegen unternehmen?
Ob als Information, Bildungsveranstaltung, Begegnungs-, Kunst-, oder Medienprojekt. Die eigenen Ideen sind gefragt. Die Jugendorganisationen wählen die Methode und das Thema.
Der SJR Augsburg berät im Vorfeld, unterstützt und begleitet auf Wunsch das Projekt.
zum 01.01.2020 treten neue Förderrichtlinien in Kraft. So sind nicht nur die Fördersätze angepasst , sondern auch noch weitere notwendige Förderbereiche geschaffen worden.
Maßnahmen, die im Jahr 2019 enden, werden auf der Grundlage der Förderrichtlinien mit Stand 01.01.2010 gefördert.
Aus Mitteln der Stadt Augsburg kann der SJR die Arbeit von Jugendorganisationen finanziell fördern.
Hierzu hat die Stadt Augsburg Förderrichtlinien erlassen.
Antragsberechtigt sind nur anerkannte Augsburger Jugendorganisationen. Für die Beantragung stehen Formulare und Informationen unter Downloads zur Verfügung. Zuschussantranträge für weitere §§ sind formlos zu stellen.
Renovierung von Jugendräumen
Miet- und Betriebskosten
Geräte und Materialien zur pädagogischen Arbeit
Zelt- und Lagermaterial
Erholungs- und Freizeitmaßnahmen
Außerschulische Jugendbildung
Tagesveranstaltungen
Öfffentlichkeitsarbeit
Internationale Jugendarbeit
Aus- und Fortbildung
Soziale und politische Projektarbeit
Sondermittel
Grundförderung (Sockelbeträge und Restmittel)